Namensänderung des Kfz-Halters
es werden benötigt:
- Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsschein)
- Fahrzeugschein Teil II (KFZ Brief)
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Personalausweis* des Fahrzeughalters
- ggf. Vollmacht
*der Personalausweis ist ersetzbar durch einen Reisepass mit Meldebescheinigung, die im Havelland nicht älter als 3 Monate sein sollte.
Gewerbetreibende können zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.
Für juristische Personen wird das Handelsregisterblatt mit der Gewerbeanmeldung benötigt. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein Nachweis über den Firmensitz zu erbringen.
Kosten der Zulassungsbehörde etwa: 12,00 € bis 21,00 €