Halterwechsel bei einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug
es werden benötigt:
- Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsschein) mit Vermerk "Außerbetriebsetzung"
- Fahrzeugschein Teil II (KFZ Brief)
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- evtl. vorhandene Kennzeichen
- EVB Nr. der Haftpflichtversicherung (7stellig)
- Personalausweis* des zukünftigen Fahrzeughalters
- SEPA Einzugsermächtigung
- ggf. Vollmacht
*der Personalausweis ist ersetzbar durch einen Reisepass mit Meldebescheinigung, die im Havelland nicht älter als 3 Monate sein sollte.
Gewerbetreibende können zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.
Für juristische Personen wird das Handelsregisterblatt mit der Gewerbeanmeldung benötigt. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein Nachweis über den Firmensitz zu erbringen.
Kosten der Zulassungsbehörde etwa: 12,00 € bis 50,00 €