Kurzzeitkennzeichen

Sie werden auch Überführungskennzeichen oder 5 Tagekennzeichen genannt. Ihre Gültigkeit beträgt 5 Tage. Wobei der 1.Tag davon, der Tag der Ausgabe ist. Sie dienen ausschließlich für Probefahrten und Überführungen von Fahrzeugen. Die Ausstellung erfolgt bei dem Straßenverkehrsamt welches für den Wohnsitz zuständig ist.

Es werden benötigt:

  • EVB Nr. für Kurzzeitkennzeichen von einer KFZ-Haftpflichtversicherung (7stellig)
  • Personalausweis* des zukünftigen Fahrzeughalters
  • Technische Daten des Fahrzeuges (Teil I/II ggf. Kopie)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht

*der Personalausweis ist ersetzbar durch einen Reisepass mit Meldebescheinigung, die im Havelland nicht älter als 3 Monate sein sollte.

Gewerbetreibende können zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.

Für juristische Personen wird das Handelsregisterblatt mit der Gewerbeanmeldung benötigt. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein Nachweis über den Firmensitz zu erbringen.

Kosten der Zulassungsbehörde etwa: 13,10 €