Außerbetriebsetzung eines Kfz
Im normalen Sprachgebrauch auch Abmeldung oder Stillegung
Die Außerbetriebsetzung ist bei einer längeren Nutzungspause oder vor Verkauf an Unbekannte empfehlenswert. Das Fahrzeug darf sich in dem Zeitraum der Außerbetriebsetzung nicht auf öffentlichen Flächen befinden. Steuer- und Versicherungspflicht besteht für diese Zeit nicht.
Für eine Außerbetriebsetzung werden benötigt:
- alle bei Inbetriebsetzung gesiegelten Kennzeichen
- der Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsschein)
- der Fahrzeugschein Teil II (Brief) wenn er zur Hand ist
Kosten der Zulassungsbehörde: ca. 8,00 €